Flucht- und Rettungspläne



Sinn, Zweck und Vorgaben des Flucht- und Rettungsplans

Der Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Material sowie den Brandbekämpfungseinrichtungen. Um bewusst die wichtigen Informationen in den Vordergrund zu stellen, wird soweit möglich auf Text verzichtet und mit eindeutigen Piktogrammen gearbeitet.

Eine bauliche Anlage hat viele Facetten im Bereich der Sicherheitsausstattung – auch hier ist der Flucht- und Rettungsplan ein wichtiger Baustein. Er hilft Menschen, sich selbst über die vorhandenen Fluchtwege zu informieren und somit im Ernstfall die Wege entsprechend zu kennen.

 

Doch nicht nur die Flucht- und Rettungswege sind darauf zu finden, auch Anweisungen zum Verhalten im Brandfall bzw. bei einem Unfall helfen den Menschen im Gebäude.

Damit ein Flucht- und Rettungsplan auch helfen kann, ist er in öffentlichen Bereichen sowie am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen dauerhaft anzubringen. Dies kann z. B. der Treppenraum, Eingangsbereich, Hauptzugänge zu Geschossen oder Flure sein. Aber auch Bereiche in denen sich viele Personen in einem Gebäude regelmäßig aufhalten  bieten sich an – beispielsweise  Cafeterias, Kantinen oder Treffpunkte.

 

Sie enthalten u. a.:

  • Grundriss des Gebäudes
  • Lage der Notausgänge
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Handdruckknopfmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken
  • Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Personen einer baulichen Anlage
  • Standort des Betrachters (Lagerichtig in Blick auf den Plan)
  • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
  • Legende über die im Plan verwendeten Sicherheitszeichen und Symbole

 

Die Pläne sind in der DIN ISO 23601 genormt und verwenden Symbole aus der DIN EN ISO 7010.

 

Eine Forderung nach Flucht-und Rettungsplänen geht in den meisten Fällen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes hervor, wie beispielsweise aus der ASR 2.3 sowie der DGUV Regel 100-001.


Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden z.B. folgende Punkte betrachtet:

  • Liegt eine unübersichtliche Fluchtwegführung vor?
  • Liegt ein hoher Anteil an ortsunkundigen Personen vor?
  • Liegt eine erhöhte Gefährdung (z.B. durch Brand, Explosion, ...) vor?

Für folgende Objekte kann sich daraus - je nach Einzelfall - eine Notwendigkeit zum Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen ergeben:

  • Verkaufsstätten (z. B. Einkaufszentren, Discounter, ...)
  • Versammlungstätten (z.B. Kinos, Schwimmbäder, ...)
  • Betreuung von Menschen (z. B. Schulgebäude, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheim, ...)
Weiterhin ist in manchen Sonderbauverordnungen die konkrete Forderung nach Flucht- und Rettungsplänen genannt:
  • Unterkünfte (z.B. Beherbergungsstätten mit >30 Betten laut VStättV für Bayern)
  • Hochhäuser (nach MHHR)

 

Flucht- und Rettungspläne sind aktuell zu halten - sollten sich bauliche Änderungen am Gebäude ergeben, ist auch eine Anpassung der Pläne notwendig. Nur ein korrekter Plan kann im Gefahrenfall helfen! 

Ausführung

 

Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie mich bitte. Hierfür benötige ich zudem Planunterlagen, die für ihr Objekt vorhanden sind. Diese sind vorzugsweise digital verfügbar (*.dxf, *.dwg oder *.pdf). Auch ausgedruckte Pläne sind zum Erstellen der Pläne als Grundlage möglich, hier entsteht allerdings ein Mehraufwand, da die Pläne zunächst erst digitalisiert werden müssen.

 

Die fertigen Pläne erhalten Sie Digital zum Selbstdruck oder gedruckt im für Ihr Objekt passendem Format.