Brandschutzordnungen


Sinn, Zweck und Vorgaben der Brandschutzordnung

Die Gliederung der Brandschutzordnung in drei Teile gibt die DIN 14096 vor.

 

 Teil A

 

Der gebräuchlichste Teil ist der Teil A - welcher sich an sämtliche Personen richtet, die sich im Gebäude aufhalten. Der rote Rahmen hebt sie bereits optisch von anderen Mitteilungen / Aushängen ab.

 

Da sich Gebäude in ihrer baulichen und technischen Ausführungen (Aufzug, Brandmeldeanlage, ...) unterscheiden, ist eine Brandschutzordnung immer individuell anzupassen. Selbst innerhalb eines Unternehmens können sich so unterschiedliche Aushänge nach Teil A ergeben.

 

Teil B

 

Dieser wird gefordert, wenn besondere Gefahren bestehen bzw. die Feuerwehr im Einsatzfall von seitens des Unternehmens durch spezielle Maßnahmen unterstützt werden muss.

 

Teil C

Er wird gefordert, wenn Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind. Dies sind z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Personen mit Ordnungsfunktionen (Evakuierungshelfer, ...).