Bestuhlungspläne



Sinn, Zweck und Vorgaben des Bestuhlungsplans

Für Versammlungsstätten, welche Platz für mehr als 200 Personen bieten, werden Bestuhlungspläne gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV) gefordert.


Sie dienen in erster Linie dazu, dass sich der Besucher einer Veranstaltung über die örtlichen Gegebenheiten informieren kann - insbesondere was das zügige Verlassen des Gebäudes im Gefahrenfall betrifft.

 

Jeder Plan muss den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden - erst dann darf er angewandt werden!

Einmal von der zuständigen Behörde genehmigte Pläne behalten dauerhaft ihre Gültigkeit. So hat der Betreiber die Möglichkeit, eine Vielzahl von unterschiedlichen Bestuhlungsvarianten genehmigen zu lassen. Je nach Anlass, hängt er den passenden Bestuhlungsplan im Eingangsbereich sichtbar aus.

 

Flucht- und Rettungspläne werden hierdurch nicht ersetzt - eine Kombimation aus beidem ist allerdings umsetzbar!

 

Ausführung

 

Gerne erstelle Ich für Ihre Versammlungsstätte die benötigten Bestuhlungspläne - wahlweise als reiner Bestuhlungsplan oder in einer Kombination aus Bestuhlungs- sowie Flucht- und Rettungsplan.

 

Die Pläne werden in der Regel im Format DIN A3 gefertigt, bei Bedarf aber auch größer - je nach ihrem Objekt!